In Kürze
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine Rente, wenn Erwerbstätige ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Für Handwerker und Personen mit Vorerkrankungen ist eine solche Absicherung schwer zu bekommen.
- Als Grundabsicherung kommen vor allem Erwerbsunfähigkeits- oder eine Dread-Disease-Versicherungen infrage.
- In 90 Prozent aller Fälle sind Krankheiten die Ursache für die Berufsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung allein deckt die Risiken also nicht ab. Sie kann aber den Schutz ergänzen.
- Auch eine Multi-Risk-Police kann sinnvoll sein. Sie setzt sich aus mehreren Absicherungselementen zusammen.
- Mit einer Grundfähigkeitsversicherung lassen sich Grundfähigkeiten wie Gehen oder Sehen absichern.
Die eigene Arbeitskraft sollte gut abgesichert sein.
Alternativen für den Invaliditätsschutz
Es gibt nur wenige Versicherungen, die Verbraucherschützer ohne Einschränkungen empfehlen. Zu diesen zählt zweifellos die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald jemand seinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann, ist die gesetzliche Absicherung lückenhaft. Allerdings bekommt nicht jeder Erwerbstätige eine Police.
Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland für alle Jahrgänge abgeschafft, die nach 1961 geboren sind. Seitdem erhalten Erwerbstätige nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die lediglich einen Bruchteil des letzten Einkommens ausmacht. Bei den meisten Betroffenen klafft daher eine riesige Versorgungslücke, sofern sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Allerdings bekommt nicht jeder einen Vertrag, der bezahlbar ist. Zudem lehnen die Versicherer Menschen mit Vorerkrankungen oft ab. Für Handwerker und andere körperlich Tätige ist eine Absicherung oft sehr teuer. In diesen Berufsgruppen ist das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, besonders hoch. Wer kann, sollte daher bereits zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Eintritt der Berufsunfähigkeit
Erwerbstätige, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beschwerden nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf dauerhaft nachzugehen, gelten als berufsunfähig. Als dauerhaft gilt in diesem Zusammenhang ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Den Nachweis der Beeinträchtigung muss die betroffene Person mit entsprechenden ärztlichen Bescheiden erbringen. Dabei ist es wichtig, dass der Arzt die gesundheitlichen Beschwerden auf die konkreten Folgen für die berufliche Tätigkeit bezieht.
Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die sogenannte „50-Prozent-Regel“. Viele Versicherer werten nur diejenigen als berufsunfähig, die dauerhaft maximal 50 Prozent ihrer vorherigen Arbeitsleistung erbringen können. Üblicherweise müssen Versicherte dann ihren bisherigen Tagesablauf dokumentieren und darlegen, welche Tätigkeiten sie aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können.
Leistungen des Staates
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt gerade einmal 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens für Menschen, die nach 1961 geboren sind. Dieses Sicherungsnetz greift nur, wenn die Betroffenen nicht nur in ihrem Beruf, sondern in einer beliebigen Tätigkeit weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Wer bis zu sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf den halben Satz. Vorausgesetzt, die betroffene Person hat mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt.
Diese Absicherung reicht in der Regel nicht, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Lücke schließen. Wer keinen Vertrag bekommt, hat einige Alternativen, doch keine andere Versicherung bietet eine gleichwertige Absicherung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt dem Schutz einer Berufsunfähigkeitspolice sehr nah. Sie greift allerdings nur, wenn Versicherte weder ihren ursprünglichen Beruf noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben können. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherer beispielsweise einem Mechaniker, der aufgrund einer rheumatischen Erkrankung nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, eine Rente zahlen. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte hingegen nachweisen, dass er auch keine alternative Tätigkeit – etwas als Hausmeister oder Portier – mehr ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeit ist also deutlich schwerwiegender als eine Berufsunfähigkeit. Allerdings gibt es auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung.
Vergleich Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterien | Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
---|---|---|
Wann zahlt die Versicherung? | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Ausschluss von Krankheiten | Nein | Nein |
Psychische Erkrankungen mitversichert | Ja | Ja |
Auszahlung | Rente | Rente |
Kosten | Günstiger als BU | |
Gesundheitsprüfung | Ja | Ja |
Dread-Disease-Versicherung
Eine weitere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Dread-Disease-Versicherung, die bei schweren Krankheiten eine Einmalzahlung leistet. Bei welchen Krankheiten die Police greift, müssen Versicherte bei Vertragsabschluss festlegen. Abdecken lassen sich etwa Krebserkrankungen, Schlaganfälle oder Herzinfarkte. Versicherte sind nur im Fall dieser klar definierten Krankheitsbilder abgesichert. Dafür sind im Versicherungsfall strittige Punkte meist geregelt, sodass es selten zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Ein weiterer Vorteil: Versicherte können über die Auszahlung frei verfügen, auch wenn sie nach Heilung der Krankheit rasch wieder arbeiten können. Achtung: Psychische Krankheiten und chronische Skeletterkrankungen wie Rückenleiden sind nicht versichert.
Vergleich Dread-Disease- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterien | Dread-Disease-Versicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
---|---|---|
Wann zahlt die Versicherung? | Im Falle von vorab definierten schweren Krankheiten. | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Ausschluss von Krankheiten | ja | nein |
Psychische Erkrankungen mitversichert | nein | Ja |
Auszahlung | Einmalzahlung | Rente |
Kosten | Etwa gleich hoch wie BU | |
Gesundheitsprüfung | Nein | Ja |
Grundfähigkeitsversicherung
Erwerbstätige können sich auch mit einer Grundfähigkeitsversicherung absichern, die bestimmte elementare Fähigkeiten, wie Sehen oder Gehen abdeckt. Dabei unterteilen Versicherer die Grundfähigkeiten in zwei Gruppen:
Fähigkeitenkatalog 1 | Fähigkeitenkatalog 2 |
---|---|
Sehen | Hören |
Sprechen | Gehen |
Sich orientieren | Treppen steigen |
Hände gebrauchen | Knien oder Bücken |
Sitzen | |
Stehen | |
Greifen | |
Arme bewegen | |
Heben und Tragen | |
Auto fahren |
Versicherte erhalten – je nach Vertragsbedingungen – eine regelmäßige Rente oder eine Einmalzahlung, wenn sie eine der Fähigkeiten aus Katalog 1 oder drei aus Katalog 2 verlieren. Wann genau eine Fähigkeit als verloren gilt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Voraussetzungen für die Zahlung der Grundfähigkeitsrente sind also je nach Anbieter unterschiedlich. Die Grundfähigkeitsversicherung stellt keinen gleichwertigen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
Vergleich Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterien | Grundfähigkeitsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
---|---|---|
Wann zahlt die Versicherung? | Wenn vorab definierte Fähigkeiten wie Sehen oder Hände gebrauchen verloren gehen. | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Ausschluss von Krankheiten | Ja | Nein |
Auszahlung | Rente oder Einmalzahlung | Rente |
Kosten | Günstiger als BU | |
Gesundheitsprüfung | Nein | Ja |
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist weit verbreitet. Einer der Gründe ist, dass die Beiträge bei Unfallpolicen meist erheblich niedriger sind. Allerdings liegt die Zahl der Invaliditätsfälle aufgrund von Unfällen laut Statistik nur bei etwa zehn Prozent. Und hier sind Arbeitsunfälle, die gesetzlich abgesichert sind, nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Leistungen stellt eine Unfallversicherung keine vollwertige Alternative zu einer Berufsunfähigkeitspolice dar.
Vergleich Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterien | Unfallversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
---|---|---|
Wann zahlt die Versicherung? | Wenn der Versicherte nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Auszahlung | Einmalzahlung oder Rente | Rente |
Kosten | günstiger als BU | |
Gesundheitsprüfung | Nein | Ja |
Multi-Risk-Versicherung
Diese Versicherungsart besteht aus mehreren Bausteinen. Meist beinhaltet sie Elemente aus Dread-Disease-, Grundfähigkeits- und Pflegeversicherungen. Versicherte erhalten eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leiden unter einer schweren Krankheit wie beispielsweise Krebs.
- Sie haben eine ihrer Grundfähigkeiten verloren.
- Sie sind pflegebedürftig aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung.
Je nach Anbieter decken die Policen unter Umständen auch weitere körperliche Beeinträchtigungen ab. So bieten etwa Unfallversicherer oft Tarife an, die zusätzlich eine Unfallversicherung einschließen. Die Voraussetzungen für eine Rente können hier aber relativ streng sein. Bei einem Unfall zahlen die Versicherer oft erst, wenn Betroffene als mindestens 50 Prozent invalide gelten.
Zudem sind psychische Erkrankungen mit einer Multi-Risk-Police nicht abgedeckt. Daher ist auch diese Versicherungsform kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vergleich Multi-Risk-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Kriterien | Multi-Risk-Versicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) |
---|---|---|
Wann zahlt die Versicherung? | Im Falle von vorab definierten schweren Krankheiten, beim Verlust wichtiger Fähigkeiten, bei Pflegebedürftigkeit und oft nach Unfällen. | Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Psychische Erkrankungen mitversichert | Nein | Ja |
Auszahlung | Einmalzahlung oder Rente | Rente |
Kosten | Je nach Vertrag höher oder niedriger als bei BU | Klar vereinbart |
Gesundheitsprüfung | Ja, aber weniger streng als bei BU | Ja |
Fazit
Checkliste
- Prüfen Sie, ob eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie infrage kommt. Ist das der Fall, so ist ein Abschluss in der Regel die beste Alternative.
- Psychische Krankheiten sind statistisch gesehen der häufigste Grund für eine Invalidität. Wer keine Berufsunfähigkeits-Police erhält, kann sich gegen solche Erkrankungen nur mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern.
- Eine Dread-Disease-Versicherung greift, wenn bestimmte schwere Krankheiten auftreten. Welche das sind, wird individuell bei Vertragsabschluss festgelegt.
- Multi-Risk-Policen setzen sich aus verschiedenen Absicherungselementen zusammen.
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